(Metni Almancaya; UEG (Undergraund Editorial Group) vasıtası ile, ücret almadan, gönüllü olarak çeviren Asude Kanat'a: çocuklar ve kendi adıma sevgiyle, saygıyla, teşekkürle...)
Artikel 1)
Ich
bin ein Kind.
Jeder
Mensch ist bis zu seinem 18. Lebensjahr ein Kind.
Kinderrechte
sind unentbehrlich.
Artikel
2)
Kinderrechte
gelten für alle Kinder,
ob
weiße, schwarze, Mädchen oder Junge,
Alle
Kinder sind gleichberechtigt.
Die
Sicht und der Glaube der Erwachsenen sollte unsere Sichtweise und unseren
Glauben nicht ausschließen.
Kind
sein genügt, um diese Rechte zu besitzen.
Artikel
3)
Bei
einer gesetzlichen Regelung bezüglich Kinder, berücksichtigt der Staat die
Kinder bei seiner Entscheidung.
Wenn
Erwachsene ihre Verantwortung ihren Kindern gegenüber nicht nachgehen können,
nimmt der Staat die Schutzbefohlenen in seine Obhut.
So
sorgt der Staat, dass sie gesund und behütetet aufwachsen können.
Artikel
4)
Der
Staat sorgt dafür, dass jedes Kind von seinen Rechten Gebrauch machen kann.
Damit
alle Kinder ihre Rechte nutzen können, kooperieren alle Länder miteinander.
Artikel
5)
Wenn
Erwachsene ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern problemlos nachgehen
können, greift keiner ein.
Artikel
6)
Die
erste Pflicht eines jeden ist das Schützen der Kinder.
Es
ist jeden sein Grundrecht frei zu leben und sich zu entwickeln.
Artikel
7)
Jedes
Kind erhält bei seiner Geburt einen Namen.
Der
Staat speichert ihn und gibt dem Kind somit eine Identität.
Ab
jetzt ist das Kind ein Bürger des Staates.
Artikel
8)
Keiner
kann den Namen wieder entnehmen.
Keiner
kann keinem die Bürgerrechte entnehmen.
Jedem
seine Privatsphäre wird geschützt.
Diese
Rechte dürfen nicht genommen oder geändert werden.
Bei
jedem Versuch sie zu nehmen oder zu ändern, greift der Staat ein.
Artikel
9)
Kinder
dürfen aus ihren Familien nicht gerissen werden.
Manchmal
sind Eltern nicht in der Lage für ihre Kinder zu sorgen.
Das
Kind könnte aus diesem Grund leiden.
Damit
dem Kind keinen Schaden zugefügt wird, übernimmt das Amt die Pflege.
Während
dieser Zeit, wird der Kontakt zu den Eltern aufrechterhalten.
Artikel
10)
Manchmal
müssen Eltern und Kinder in getrennten Ländern leben.
In diesem
Fall wird versucht, die Zusammenführung mit den Eltern zu vereinfachen.
Artikel
11)
Kinder
dürfen nicht ohne das Wissen der Eltern ins Ausland mitgenommen werden.
Bei
dem Versuch, Kinder, ohne das Wissen der Eltern ins Ausland zu nehmen,
schreitet der Staat ein.
Artikel
12)
Bei
jedem Thema, welches Kinder betrifft, wird nach deren Meinung gefragt.
Jeder
Beauftragte hört ihnen genau zu.
Es
wird darauf geachtet, dass die Kinder ihre Gefühle und Gedanken frei ausdrücken
können.
Wenn
Kinder zu jung sind, können Erwachsene mit ihrem Einverständnis in ihrem Namen
sprechen.
Artikel 13)
Kinder
können ihre Wünsche und Ideen aussprechen oder durch schreiben oder zeichnen
ausdrücken.
Während
Kinder ihre Interessen ausdrücken, wird darauf geachtet dass andere nicht zu
Schaden kommen.
Artikel
14)
Jedes
Kind hat das Recht auf Religionsfreiheit. Seine Gedanken und Wünsche werden
respektiert.
Erwachsene
dürfen ihre Kinder auf ihrem Weg unterstützen, indem sie ihnen die richtige
Richtung zeigen.
Auch
die Rechte der Erwachsenen werden respektiert.
Artikel
15)
Kinder
können sich mit ihren Freunden friedlich treffen.
Vereine
können gegründet werden.
Jeder
kann Mitglied dieser Vereine werden.
Artikel
16)
Kinder
sind ehrenvolle und anständige Wesen.
Die
Würde der Kinder sind unantastbar
Kinder
dürfen nicht gedemütigt werden.
Keiner
darf sich in das Lebensumfeld und in die Privatsphäre der Kinder einmischen.
Diese
Rechte sind gesetzlich geschützt.
Artikel
17)
Der
Staat sorgt dafür, dass viele Kinderbücher gedruckt werden, damit möglichst
viele Kinder davon profitieren können.
Artikel
18)
Die
Eltern haften von Anfang an für ihre Kinder.
In
manchen Fällen übernehmen andere Erwachsene die Verantwortung für die Kinder.
Damit
sie ihre Aufgaben optimal erfüllen können, werden sie vom Staat mit voller
Macht unterstützt.
Kinder
von berufstätigen Eltern können in Kindergärten bzw. Kindertagesstätten
untergebracht werden.
Es
wird sichergestellt, dass jedes Kind von dieser Dienstleistung Gebrauch machen
kann.
Artikel
19)
Erwachsene
die für Kinder sorgen, dürfen ihre Rechte nicht zum Nachteil der Kinder nutzen.
Kein
Erwachsener darf Kindern Schaden zufügen.
Sie
dürfen kein Kind ohne seine Einwilligung anfassen.
Der
Staat trifft alle Vorkehrungen , um Kinder davor zu schützen.
Artikel
20)
Manche
Kinder werden von ihren Familien entehrt.
Manche
familiären Umstände sind nicht kindgerecht
In
solchen Fällen haben Kinder das Recht geschützt zu werden und Hilfe einzufordern.
Der
Staat sorgt dafür, dass das Kind in eine für ihn geeignete Familie oder in eine
entsprechende Unterkunft gebracht wird.
Artikel
21)
Kinder,
die nicht mit ihren Eltern zusammenleben können, werden vom Staat in andere
Familien gebracht, in denen sie sich wohlfühlen und sich entfalten können.
In
solchen Situationen werden die Familien sorgfältig und den Kindern entsprechend
ausgesucht.
Artikel
22)
Auch
Kinder, die ins Ausland gehen müssen werden in den Ländern geschützt und
bekommen Hilfe.
Wenn
Kinder im Ausland ohne ihre Eltern leben, wird dafür gesorgt, dass die Kinder
mit ihren Eltern zusammenkommen.
Artikel
23)
Kinder
mit Behinderung werden besonders geschützt.
Damit
diese Kinder später berufstätig sein und für sich sorgen können, erschafft der
Staat dafür spezielle Institute.
Auch
wird dafür gesorgt, dass sie Spaß haben und sich gegebenenfalls ausruhen können.
Es
wird dafür gesorgt, dass sie produktiv sind und mit Würde in die Gesellschaft
integriert werden.
Länder
sorgen gemeinsam dafür, dass Kindern mit Behinderung selbstständige,
lebensfrohe und angesehene Personen sein dürfen.
Artikel
24)
Die
Gesundheit der Kinder steht unter dem Schutz der Gesellschaft und des Staates.
Dafür
werden Impfstoffe hergestellt, auf unsere Ernährung und unsere Umwelt geachtet.
In
Krankheitsfällen wird dafür gesorgt, dass sie behandelt werden.
Artikel
25)
Kinderheime,
Pflegeheime und Gesundheitszentren werden regelmäßig überprüft.
Artikel
26)
Damit
die Gesundheit, Bildung, Ernährung und Verpflegung der Kinder nicht
unterbrochen wird, stehen sie unter dem Schutzschirm der Gesellschaft.
Artikel
27)
Eltern
oder Erziehungsberechtigte sorgen dafür, dass ihre Kinder unter guten
Lebensbedingungen leben können.
Familien,
die diese Bedingungen nicht erfüllen können, werden mit Kleidung und Unterkunft
unterstützt.
Artikel
28)
Jedes
Kind hat das Recht auf Bildung.
Um
eine einwandfreie Bildung zu erhalten, werden die Kinder unterstützt.
Die
Grundschule ist für alle kostenfrei.
Egal
ob Mädchen oder Junge, jedes Kind ist schulpflichtig.
Kinderrechte
werden von den Schulen respektiert.
Artikel
29)
Die
Schule fördert Talente und Fähigkeiten.
Sie
erzieht Kinder, Menschenrechte zu respektieren.
Die
Schule lehrt,
den
Frieden,
die
Geschwisterliebe,
die
Freundschaft,
die
Freiheit und
die
Umwelt zu schützen.
Artikel
30)
Kinder
haben das Recht von den Lebenserfahrungen und den Lebenserfolgen ihre Eltern
oder Großeltern zu profitieren.
Artikel
31)
Damit
Kinder in ihrer Freizeit Spaß haben können werden
Spielplätze,
Büchereien,
Kindertheater,
Sportplätze
und
Kunstmessen
geschaffen.
Alle
Kinder haben das Recht sie nutzen.
Artikel
32)
Wir
sind Kinder.
Wir
können nicht wie Erwachsene zu Arbeit gehen.
Wir
gehen zur Schule und wir gehen spielen.
Wenn
wir arbeiten gehen müssen, darf diese Arbeit unserer Bildung nicht im Wege stehen,
unserer Gesundheit nicht schaden und sie muss uns vor schlechten Angewohnheiten
schützen.
Artikel
33)
Kinder
werden vor schädlichen Stoffen geschützt.
Jede
Herstellung und Verteilung von diesen Schadstoffen an Kinder wird bestraft.
Artikel
34)
Unser
Körper gehört uns.
Jegliche
psychischer oder physischer Schaden an
uns ist untersagt.
Artikel
35)
Kein
Land erlaubt Kindesentführung und Kindesmissbrauch.
Kinder
werden vor solchen Taten geschützt.
Artikel
36)
Alle
Länder sind sich darüber einig.
Kinder
werden vor Menschen, die sie zu ihrem Vorteil ausnutzen, mit Hilfe von den
Staaten geschützt.
Länder
gehen gegen solche Menschen vor.
Artikel
37)
Kein
Kind darf verachtet und erniedrigend bestraft werden.
Wenn
das Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, kommt es nicht ins Gefängnis,
sondern wird in besondere Einrichtungen untergebracht und versorgt.
Artikel
38)
Das
gegenseitige Töten von Menschen ist schlecht.
Krieg
bedeutet Menschen töten.
Kinder
müssen vor Kriegen geschützt werden.
Kein
Kind unter 15 darf beim Militär eingesetzt werden.
Artikel
39)
Der
Staat übernimmt die Verantwortung für die Kinder, die auf irgendeiner Weise
psychischen oder physischen Schaden erlitten haben.
Er
sorgt dafür, dass das Kind selbstbewusst und mit Würde wieder in die
Gesellschaft integriert wird.
Artikel
40)
Kinder
wissen nicht was Verbrechen ist.
Sie
würden niemanden wissentlich Schaden zufügen.
Wenn
das Kind ein Verbrechen begangen hat, wird es nach seinen Rechten verurteilt.
Artikel
41)
Kinderechte
dürfen nicht einfach verändert werden.
Nur
wenn sie nicht passend für Kinder sind, dürfen sie verändert werden.
Artikel
42)
Kinder
und Erwachsene sollten die Kinderechte kennen.
Der
Staat sorgt dafür, dass alle Kinder ihre Rechte kennenlernen.
Artikel
43)
Damit
Kinder ihre Rechte richtig nutzen können, werden Kinderrechts- Ausschüsse
gegründet.
Artikel
44)
Jedes
Land gründet einen Ausschuss.
Dieser
Ausschuss beobachtet, ob und wie Kinder
ihre Rechte nutzen.
Er berichtet
darüber.
Auch
über Lücken wird berichtet.
Dieser
Bericht wird im eigenen Land veröffentlicht und an Vereinte Nationen gesendet.
Artikel
45)
Die
Vereinten Nationen beobachten die Rechte in allen Ländern.
Sie
sorgen dafür, dass sie alle zusammen arbeiten.
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