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Kinderrechte



(Metni Almancaya; UEG (Undergraund Editorial Group) vasıtası ile, ücret almadan,  gönüllü olarak çeviren Asude Kanat'a: çocuklar ve kendi adıma sevgiyle, saygıyla, teşekkürle...)

Artikel 1)
Ich bin ein Kind.
Jeder Mensch ist bis zu seinem 18. Lebensjahr ein Kind.
Kinderrechte sind unentbehrlich.

Artikel 2)
Kinderrechte gelten für alle Kinder,
ob weiße, schwarze, Mädchen oder Junge,
Herkunft oder Sprache spielen keine Rolle[ck1] .
Alle Kinder sind gleichberechtigt.
Die Sicht und der Glaube der Erwachsenen sollte unsere Sichtweise und unseren Glauben nicht ausschließen.

Kind sein genügt, um diese Rechte zu besitzen.


Artikel 3)
Bei einer gesetzlichen Regelung bezüglich Kinder, berücksichtigt der Staat die Kinder bei seiner Entscheidung.
Wenn Erwachsene ihre Verantwortung ihren Kindern gegenüber nicht nachgehen können, nimmt der Staat die Schutzbefohlenen in seine Obhut.
So sorgt der Staat, dass sie gesund und behütetet aufwachsen können.

Artikel 4)
Der Staat sorgt dafür, dass jedes Kind von seinen Rechten Gebrauch machen kann.
Damit alle Kinder ihre Rechte nutzen können, kooperieren alle Länder miteinander.

Artikel 5)
Wenn Erwachsene ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern problemlos nachgehen können, greift keiner ein.

Artikel 6)
Die erste Pflicht eines jeden ist das Schützen der Kinder.
Es ist jeden sein Grundrecht frei zu leben und sich zu entwickeln.

Artikel 7)
Jedes Kind erhält bei seiner Geburt einen Namen.
Der Staat speichert ihn und gibt dem Kind somit eine Identität.
Ab jetzt ist das Kind ein Bürger des Staates.

Artikel 8)
Keiner kann den Namen wieder entnehmen.
Keiner kann keinem die Bürgerrechte entnehmen.
Jedem seine Privatsphäre wird geschützt.
Diese Rechte dürfen nicht genommen oder geändert werden.
Bei jedem Versuch sie zu nehmen oder zu ändern, greift der Staat ein.

Artikel 9)
Kinder dürfen aus ihren Familien nicht gerissen werden.
Manchmal sind Eltern nicht in der Lage für ihre Kinder zu sorgen.
Das Kind könnte aus diesem Grund leiden.
Damit dem Kind keinen Schaden zugefügt wird, übernimmt das Amt die Pflege.
Während dieser Zeit, wird der Kontakt zu den Eltern aufrechterhalten.

Artikel 10)
Manchmal müssen Eltern und Kinder in getrennten Ländern leben.
In diesem Fall wird versucht, die Zusammenführung mit den Eltern zu vereinfachen.

Artikel 11)
Kinder dürfen nicht ohne das Wissen der Eltern ins Ausland mitgenommen werden.
Bei dem Versuch, Kinder, ohne das Wissen der Eltern ins Ausland zu nehmen, schreitet der Staat ein.

Artikel 12)
Bei jedem Thema, welches Kinder betrifft, wird nach deren Meinung gefragt.
Jeder Beauftragte hört ihnen genau zu.
Es wird darauf geachtet, dass die Kinder ihre Gefühle und Gedanken frei ausdrücken können.
Wenn Kinder zu jung sind, können Erwachsene mit ihrem Einverständnis in ihrem Namen sprechen.

Artikel 13)                                                          
Kinder können ihre Wünsche und Ideen aussprechen oder durch schreiben oder zeichnen ausdrücken.
Während Kinder ihre Interessen ausdrücken, wird darauf geachtet dass andere nicht zu Schaden kommen.

Artikel 14)
Jedes Kind hat das Recht auf Religionsfreiheit. Seine Gedanken und Wünsche werden respektiert.
Erwachsene dürfen ihre Kinder auf ihrem Weg unterstützen, indem sie ihnen die richtige Richtung zeigen.
Auch die Rechte der Erwachsenen werden respektiert.

Artikel 15)
Kinder können sich mit ihren Freunden friedlich treffen.
Vereine können gegründet werden.
Jeder kann Mitglied dieser Vereine werden.

Artikel 16)
Kinder sind ehrenvolle und anständige Wesen.
Die Würde der Kinder sind unantastbar
Kinder dürfen nicht gedemütigt werden.
Keiner darf sich in das Lebensumfeld und in die Privatsphäre der Kinder einmischen.
Diese Rechte sind gesetzlich geschützt.

Artikel 17)
Der Staat sorgt dafür, dass viele Kinderbücher gedruckt werden, damit möglichst viele Kinder davon profitieren können.

Artikel 18)
Die Eltern haften von Anfang an für ihre Kinder.
In manchen Fällen übernehmen andere Erwachsene die Verantwortung für die Kinder.
Damit sie ihre Aufgaben optimal erfüllen können, werden sie vom Staat mit voller Macht unterstützt.
Kinder von berufstätigen Eltern können in Kindergärten bzw. Kindertagesstätten untergebracht werden.
Es wird sichergestellt, dass jedes Kind von dieser Dienstleistung Gebrauch machen kann.

Artikel 19)
Erwachsene die für Kinder sorgen, dürfen ihre Rechte nicht zum Nachteil der Kinder nutzen.
Kein Erwachsener darf Kindern Schaden zufügen.
Sie dürfen kein Kind ohne seine Einwilligung anfassen.
Der Staat trifft alle Vorkehrungen , um Kinder davor zu schützen.

Artikel 20)
Manche Kinder werden von ihren Familien entehrt.
Manche familiären Umstände sind nicht kindgerecht
In solchen Fällen haben Kinder das Recht geschützt zu werden und Hilfe einzufordern.
Der Staat sorgt dafür, dass das Kind in eine für ihn geeignete Familie oder in eine entsprechende Unterkunft gebracht wird.

Artikel 21)
Kinder, die nicht mit ihren Eltern zusammenleben können, werden vom Staat in andere Familien gebracht, in denen sie sich wohlfühlen und sich entfalten können.
In solchen Situationen werden die Familien sorgfältig und den Kindern entsprechend ausgesucht.

Artikel 22)
Auch Kinder, die ins Ausland gehen müssen werden in den Ländern geschützt und bekommen Hilfe.
Wenn Kinder im Ausland ohne ihre Eltern leben, wird dafür gesorgt, dass die Kinder mit ihren Eltern zusammenkommen.

Artikel 23)
Kinder mit Behinderung werden besonders geschützt.
Damit diese Kinder später berufstätig sein und für sich sorgen können, erschafft der Staat dafür spezielle Institute.
Auch wird dafür gesorgt, dass sie Spaß haben und sich gegebenenfalls  ausruhen können.
Es wird dafür gesorgt, dass sie produktiv sind und mit Würde in die Gesellschaft integriert werden.
Länder sorgen gemeinsam dafür, dass Kindern mit Behinderung selbstständige, lebensfrohe und angesehene Personen sein dürfen.

Artikel 24)
Die Gesundheit der Kinder steht unter dem Schutz der Gesellschaft und des Staates.
Dafür werden Impfstoffe hergestellt, auf unsere Ernährung und unsere Umwelt geachtet.
In Krankheitsfällen wird dafür gesorgt, dass sie behandelt werden.

Artikel 25)
Kinderheime, Pflegeheime und Gesundheitszentren werden regelmäßig überprüft.

Artikel 26)
Damit die Gesundheit, Bildung, Ernährung und Verpflegung der Kinder nicht unterbrochen wird, stehen sie unter dem Schutzschirm der Gesellschaft.

Artikel 27)
Eltern oder Erziehungsberechtigte sorgen dafür, dass ihre Kinder unter guten Lebensbedingungen leben können.
Familien, die diese Bedingungen nicht erfüllen können, werden mit Kleidung und Unterkunft unterstützt.

Artikel 28)
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung.
Um eine einwandfreie Bildung zu erhalten, werden die Kinder unterstützt.
Die Grundschule ist für alle kostenfrei.
Egal ob Mädchen oder Junge, jedes Kind ist schulpflichtig.
Kinderrechte werden von den Schulen respektiert.

Artikel 29)
Die Schule fördert Talente und Fähigkeiten.
Sie erzieht Kinder, Menschenrechte zu respektieren.
Die Schule lehrt,
den Frieden,
die Geschwisterliebe,
die Freundschaft,
die Freiheit und
die Umwelt zu schützen.

Artikel 30)
Kinder haben das Recht von den Lebenserfahrungen und den Lebenserfolgen ihre Eltern oder Großeltern zu profitieren.

Artikel 31)
Damit Kinder in ihrer Freizeit Spaß haben können werden
Spielplätze,
Büchereien,
Kindertheater,
Sportplätze und
Kunstmessen geschaffen.
Alle Kinder haben das Recht sie nutzen.

Artikel 32)
Wir sind Kinder.
Wir können nicht wie Erwachsene zu Arbeit gehen.
Wir gehen zur Schule und wir gehen spielen.
Wenn wir arbeiten gehen müssen, darf diese Arbeit unserer Bildung nicht im Wege stehen, unserer Gesundheit nicht schaden und sie muss uns vor schlechten Angewohnheiten schützen.

Artikel 33)
Kinder werden vor schädlichen Stoffen geschützt.
Jede Herstellung und Verteilung von diesen Schadstoffen an Kinder wird bestraft.

Artikel 34)
Unser Körper gehört uns.
Jegliche psychischer oder physischer  Schaden an uns ist untersagt.

Artikel 35)
Kein Land erlaubt Kindesentführung und Kindesmissbrauch.
Kinder werden vor solchen Taten geschützt.

Artikel 36)
Alle Länder sind sich darüber einig.
Kinder werden vor Menschen, die sie zu ihrem Vorteil ausnutzen, mit Hilfe von den Staaten geschützt.
Länder gehen gegen solche Menschen vor.

Artikel 37)
Kein Kind darf verachtet und erniedrigend bestraft werden.
Wenn das Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, kommt es nicht ins Gefängnis, sondern wird in besondere Einrichtungen untergebracht und versorgt.

Artikel 38)
Das gegenseitige Töten von Menschen ist schlecht.
Krieg bedeutet Menschen töten.
Kinder müssen vor Kriegen geschützt werden.
Kein Kind unter 15 darf beim Militär eingesetzt werden.

Artikel 39)
Der Staat übernimmt die Verantwortung für die Kinder, die auf irgendeiner Weise psychischen oder physischen Schaden erlitten haben.
Er sorgt dafür, dass das Kind selbstbewusst und mit Würde wieder in die Gesellschaft integriert wird.

Artikel 40)
Kinder wissen nicht was Verbrechen ist.
Sie würden niemanden wissentlich Schaden zufügen.
Wenn das Kind ein Verbrechen begangen hat, wird es nach seinen Rechten verurteilt.

Artikel 41)
Kinderechte dürfen nicht einfach verändert werden.
Nur wenn sie nicht passend für Kinder sind, dürfen sie verändert werden.

Artikel 42)
Kinder und Erwachsene sollten die Kinderechte kennen.
Der Staat sorgt dafür, dass alle Kinder ihre Rechte kennenlernen.

Artikel 43)
Damit Kinder ihre Rechte richtig nutzen können, werden Kinderrechts- Ausschüsse gegründet.

Artikel 44)
Jedes Land gründet einen Ausschuss.
Dieser Ausschuss  beobachtet, ob und wie Kinder ihre Rechte nutzen.
Er berichtet darüber.
Auch über Lücken wird berichtet.
Dieser Bericht wird im eigenen Land veröffentlicht und an Vereinte Nationen gesendet.

Artikel 45)
Die Vereinten Nationen beobachten die Rechte in allen Ländern.
Sie sorgen dafür, dass sie alle zusammen arbeiten.


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